Die prozessuale Tätigkeit:
Die Prozeßvertretung zeichnet sich dadurch aus, daß ich Ihre Ansprüche entweder gerichtlich geltend mache oder aber unberechtigte Ansprüche gerichtlich abwehre.
Auch die Prozeßvertretung rechne ich grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgetzes (RVG) ab. Dies ist gesetzlich für alle Rechtsanwälte vorgeschrieben, so daß andere Abrechnungsformen nur insoweit zulässig sind, als sie über diese gesetzlichen Mindestgebühren hinausgehen.
Ich behalte mir die Vereinbarung solcher über die gesetzlichen Gebühren hinausgehenden Zeithonorare für arbeitsaufwendige Kleinmandate vor. Der Regelfall ist aber die Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren. Auch hier gilt selbstverständlich, daß es keine Überraschungsrechnungen gibt. Ich würde Sie natürlich vorab informieren und eine Vergütungsvereinbarung schließen; geschieht dies nicht, rechne ich nach den gesetzlichen Gebühren ab.
Bei sozialer Notbedürftigkeit besteht zudem die Möglichkeit der Beantragung von Prozeßkostenhilfe. Sprechen Sie mich hierauf an.